Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Wassertourismusinitiative Brandenburg Süd-Ost „AG WISO“

 

 

§ 1 Grundlage

 

Grundlage der Geschäftsordnung ist die unterzeichnete Gründungsvereinbarung der Gründungsmitglieder der Arbeitsgemeinschaft Wassertourismusinitiative Brandenburg Süd-Ost.

 

 

§ 2 Mitgliederversammlung

 

  1. Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal jährlich. Die Ladungsfrist beträgt vier Wochen. Bei unverzüglich einzuberufenden Sitzungen kann die Landungsfrist auf 48 Stunden verkürzt werden.

 

  1. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder.

 

  1. Die Mitgliederversammlung wählt den geschäftsführenden Vorsitzenden und den Stellvertreter der AG WISO für jeweils zwei Jahre. Die Wahl findet nach den Regeln des einfachen Mehrheitsprinzips statt., d.h. dass der geschäftsführende Vorsitzende und der Stellvertreter mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt werden. 

 

  1. Jedes Mitglied der AG WISO hat eine Stimme. Bei Verhinderung der Teilnahme eines Mitgliedes an einer Mitgliederversammlung, kann seine Stimme auf einen von ihm schriftlich benannten Vertreter übertragen werden.

 

  1. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.

 

  1. Die Mitgliederversammlung entlastet den/die geschäftsführenden Vorsitzenden der AG WISO und dessen/deren StellvertreterIn nach Bestätigung des Jahresarbeitsberichtes des Vorjahres.

 

  1. Der/die Vorsitzende und dessen/deren StellvertreterIn sind nicht berechtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen gegenüber Dritten mit Außenwirkung abzugeben. 

 

  1. Der/die Vorsitzende trägt dafür Sorge, dass über die Sitzungen eine Niederschrift gefertigt und den Mitgliedern übermittelt wird. Er kann sich dazu eines Dritten bedienen.

 

  1. Durch die Mitgliederversammlung wird eine Steuerungsgruppe bestimmt.

 

 

§ 3 Steuerungssgruppe

 

  1. Arbeitsgremium der AG WISO zwischen den Beratungen der Mitgliederversammlung ist die Steuerungsgruppe, diese soll mindestens sieben Personen umfassen. Die Mitglieder dieser Steuerungsgruppe werden namentlich benannt. Weitere Vertreter können hinzugezogen werden.

 

  1. Die Steuerungsgruppe präzisiert Aufgaben und Handlungsfelder und erarbeitet Vorschläge für Handlungsschritte der AG WISO. Die Steuerungsgruppe bereitet Beschlüsse der Mitgliederversammlung vor.

 

  1. Die Steuerungsgruppe berät und unterstützt den/die Projektmanager/in Wassertourismus.

 

  1. Die Steuerungsgruppe trifft sich quartalsweise. Besprechungsort und -termin werden auf der jeweils vorangegangenen Sitzung festgelegt.

 

  1. Der/die Projektmanager/in bereitet die Sitzungen der Steuerungsgruppe vor und lädt zu diesen ein. Der/die Projektmanager/in fertigt eine Niederschrift der Sitzung an und übermittelt diese den Mitgliedern der Steuerungsgruppe.

 

 

§ 4 ProjektmanagerIn Wassertourismus

 

  1. Der/die Projektmanager/in Wassertourismus setzt die Aufgaben der Wassertourismusinitiative Brandenburg Süd-Ost um.

 

  1. Er/sie stellt den Dialog zwischen den Mitgliedern der kommunalen Arbeitsgemeinschaft und den entsprechenden Gremien im Land und auf Bundesebene her, unterstützt und verbessert die Zusammenarbeit.

 

  1. Der/die Projektmanager/in Wassertourismus ist unter anderem Ansprechpartner/in für wassertouristische Anbieter sowie zu wassertouristische Infrastrukturthemen und fördert die nachhaltige Entwicklung der Region unter wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten. Er/sie koordiniert die Interessen der WISO-Mitglieder auch auf politischer Ebene.

 

  1. Da die AG WISO keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und kein Arbeitgeber sein kann, erfolgt die Anstellung des Projektmanagers bei einem Dritten. Die Weisungsbefugnis sowie die konkrete Aufgabenbeschreibung regeln die Stellenbeschreibung und der Arbeitsvertrag.

 

 

§ 5 Gäste der Arbeitsgemeinschaft

 

  1. Gäste, insbesondere Vertreter der Bundes- und Landesregierung sowie die im Einzugsbereich des Projektes WISO gelegenen Ämter, Städte und Gemeinden können zu den Beratungen der Mitgliederversammlung und der Steuerungsgruppe eingeladen werden.

 

  1. Die Mitgliederversammlung kann weitere Vertreter von Organisationen, Verbänden und sonstigen privaten oder öffentlichen Institutionen sowie Vertreter der Wirtschaft als ständige Gäste mit beratender Stimme benennen. 

 

 

§ 6 Inkrafttreten

 

Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung der AG WISO am 15.01.2024 in Kraft.

 

 

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