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Inhalt der Petition

Bundeswasserstraßen müssen ähnlich den Bundesfernstraßen für den Allgemeingebrauch unterhalten und ertüchtigt werden.

Das umfasst nutzerfreundliche Schleusenbetriebszeiten, eine Ausschilderung der Wasserstraßen für Sport- und Freizeitschifffahrt, die dauerhafte, nachhaltige Instandhaltung und Modernisierung der Wasserstraßen und eine den Nutzeranforderungen entsprechende maritime Infrastruktur wie zum Beispiel Anlege-, Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten.

Eine Trennung von Bundeswasserstraßen in Haupt- und Freizeitnetz spart keinen Euro, sondern erhöht lediglich die Verwaltungskosten.

 

Das Nutzungsverhalten auf Bundeswasserstraßen hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert und wird sich weiter verändern. Das hat mehrere Ursachen:

 

  • Die Güterverkehrsströme haben sich durch den industriellen Wandel verändert und verlagert.
     
  • Wegen fehlender Anpassung und Modernisierung der Bundeswasserstraßen, insbesondere der mehr als 100 Jahre alten Schleusenbauwerke an heutige, gebräuchliche Schiffstypen,  hat der Gütertransport auf den Bundeswasserstraßen zulasten von Straße und Schiene stark abgenommen. Dies führt u.a. zu erhöhten CO2 – und Lärmemissionen, sowie erheblichen Kostensteigerungen für die Unterhaltung und Reparaturen am Straßen- und Schienennetz.
     
  • Neue und innovative Angebote im Wassertourismus erzeugen eine

      Nachfragesteigerung und erschließen neue Nutzergruppen.
 

  • Saisonabhängig gibt es starke Zunahmen der Sport- und Freizeitschifffahrt mit

      neuen Bootstypen, die spezielle Anforderungen an die Infrastruktur stellen.
 

  • Es werden weitere starke Zuwächse in der Flusskreuzschifffahrt erwartet.

 

 

Der Wassertourismus sowie die Sport- und Freizeitschifffahrt tragen in den etablierten Wassertourismusdestinationen erheblich zur regionalen Wertschöpfung bei. Der Bund muss sich seiner Rolle als Partner des Wassersports und des Wassertourismus in Deutschland bewusst werden.

 

Der Bericht „Wassertourismuskonzept BMVi Juli 2016“ erfüllt nicht die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag, ein „Konzept der Bundesregierung“ vorzulegen, das dann auch auf nachvollziehbaren Kriterien beruhen muss. Es verfolgt damit Einzelinteressen, ist aber nicht mit anderen Ressorts und Nutzergruppen besprochen.

Jetzt erwartet die Wirtschaft, dass die Bundesregierung auf dieser Basis ein wassertouristisches Konzept beschließt, das alle notwendigen strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen schafft.

 

Das 2013 vom BMWi ausgerufene Qualitätsversprechen „Wassertourismus Deutschland“ für die Steigerung der Attraktivität der Wasserstraßen muss auch für die Qualität der bundeseigenen Anlagen gelten! Die Wasserstraßen sind als verkehrliche Infrastruktur für die in hohem Maße wertschöpfenden touristischen Nutzungen gleichberechtigt neben der Güterschifffahrt zu erhalten.

 

Niemand käme auf die Idee, Bundesstraßen oder Bundesautobahnen in Haupt- und Freizeitnetz zu unterscheiden. Warum aber bei Bundeswasserstraßen?

 

Die Onlinepetition startete im September 2016.