Vereinbarung zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft Wassertourismusinitiative Brandenburg Süd-Ost „AG WISO“
Präambel
Der Wassertourismus ist eines der in Deutschland am schnellsten wachsenden Marktsegmente. Das zwischen Berlin, dem Spreewald und der Oder gelegene Revier ist mit seinen Flüssen Dahme und Spree, dem Oder-Spree Kanal, dem Spree-Dahme-Umflutkanal, dem Storkower Kanal, den Teupitzer Gewässern, den Rüdersdorfer Gewässern, dem Nottekanal, dem Scharmützelsee, dem Schwielochsee und dem Wolziger See eine der attraktivsten Wassertourismusregionen in Brandenburg.
Grundsatz ist die naturverträgliche Nutzung der Gewässer, im Konsens mit dem muskelbetriebenen und motorbetriebenen Wassersport.
Diese Gewässer sind ausnahmslos schiffbare Bundes- oder Landeswasserstraßen. Es gibt jedoch zahlreiche Infrastruktur- und Vermarktungsdefizite, die ursächlich für die derzeitige geringe Nachfrage sind.
Die Schaffung der durchgängigen Umfahrung mit revierrelevanten Sportbooten der Wasserstraßenklasse C bis 13 m Länge (Kossenblatter Maß) und die Schaffung der begleitenden touristischen Infrastruktur, wurden in den Machbarkeitsstudien „Perspektiven der geplanten Verbindung Dahme, Spree-Dahme-Umflutkanal, Spree für den Wassersport“ und „Wassertouristische Entwicklung der Region östlich und südöstlich von Berlin“ als die wichtigsten Maßnahmen zur Entwicklung des Reviers bestimmt.
Die Umsetzung des Projektes soll langfristig durch die Mitglieder der kommunalen Arbeitsgemeinschaft unterstützt und begleitet werden.
§ 1 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
(1) Der Landkreis Dahme-Spreewald
Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald)
- vertreten durch den Landrat, Herrn Stephan Loge -
der Landkreis Oder-Spree
Breitscheidstraße 7, 15848 Beeskow
- vertreten durch den Landrat, Herrn Manfred Zalenga -
der Landkreis Märkisch-Oderland
Puschkinplatz 12, 15306 Seelow
- vertreten durch den Landrat, Herrn Gernot Schmidt -
die Stadt Fürstenwalde
Am Markt 4-6, 15517 Fürstenwalde/Spree
- vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Hans-Ulrich Hengst -
die Stadt Beeskow
Berliner Str. 30, 15848 Beeskow
- vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Frank Steffen -
die Stadt Märkisch Buchholz
- vertreten durch das Amt Schenkenländchen -
Markt 9, 15755 Teupitz
- vertreten durch den Amtsdirektor, Herrn Ulrich Arnts -
die Gemeinde Unterspreewald
- vertreten durch das Amt Unterspreewald -
Hauptstr. 49, 15910 Schönwald
- vertreten durch den Amtsdirektor, Herrn Jens-Hermann Kleine -
die Gemeinde Krausnick-Groß Wasserburg
- vertreten durch das Amt Unterspreewald -
Hauptstr. 49, 15910 Schönwald
- vertreten durch den Amtsdirektor, Herrn Jens-Hermann Kleine -
die Gemeinde Schlepzig
- vertreten durch das Amt Unterspreewald -
Hauptstr. 49, 15910 Schönwald
- vertreten durch den Amtsdirektor, Herrn Jens-Hermann Kleine -
die Gemeinde Schwielochsee
- vertreten durch das Amt Lieberose/Oberspreewald -
Kirchstraße 11, 15913 Straupitz
- vertreten durch den Amtsdirektor, Herrn Bernd Boschan -
Wasser- und Bodenverband Dahme-Notte
Storkower Straße 1, 15749 Mittenwalde/ Ortsteil Gallun
- vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Torsten Woitke -
Tourismusverband Spreewald e.V.
Lindenstraße 1, 03226 Vetschau/ Ortsteil Raddusch
- vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Peter Stephan -
Tourismusverband Dahme-Seen e.V.
Bahnhofsvorplatz 5, 15711 Königs Wusterhausen
- vertreten durch die Geschäftsführerin, Frau Susanne Thien -
Spreewaldverein e.V.
Am Neuhaus 7, 15907 Lübben (Spreewald)
- vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Lutz Habermann -
Tourismusverband Seenland Oder-Spree e.V.
Ulmenstraße 15, 15526 Bad Saarow
- vertreten durch die Geschäftsführerin, Frau Ellen Rußig -
gründen eine kommunale Arbeitsgemeinschaft im Sinne der §§ 2 und 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg vom 28.05.1999 (GVBl. I S. 194), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 23.09.2008 (GVBl. I S. 202, 206).
(2) Die Arbeitsgemeinschaft trägt den Namen „Arbeitsgemeinschaft Wassertourismusinitiative Brandenburg Süd-Ost“, kurz „AG WISO“, sie ist eine auf Vereinbarung der Beteiligten beruhende Gemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
(3) In die Arbeitsgemeinschaft können auf Antrag sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts als Mitglied aufgenommen werden.
§ 2 Aufgaben
(1) Gesamtkoordination und Steuerung der Wassertourismusinitiative Brandenburg Süd-Ost
(2) Profilierung und Konkretisierung von Maßnahmen zum Aufbau einer wassertouristischen Infrastruktur, eines einheitlichen Leitsystems sowie zur Entwicklung und Vermarktung wassertouristischer Produkte
(3) Interessenvertretung gegenüber Bund und Land
(4) Fördermittelakquise
§ 3 Organe der Arbeitsgemeinschaft
Organe der „AG WISO“ sind die Mitgliederversammlung und der geschäftsführende Vorsitzende.
§ 4 Mitgliederversammlung
(1) Oberstes Organ der „AG WISO“ ist die Mitgliederversammlung. Sie besteht aus den gesetzlichen Vertretern der Mitglieder oder deren Bevollmächtigten.
(2) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für alle Angelegenheiten der „AG WISO“ soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes geregelt ist.
(3) Die Mitgliederversammlung regelt ihre Arbeitsweise in einer Geschäftsordnung, die durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird.
(4) Die Mitgliederversammlung gibt den Mitgliedern lediglich Anregungen, sie fasst keine die Mitglieder bindenden Beschlüsse. Die Zuständigkeit der Organe der einzelnen Mitglieder bleibt unberührt.
§ 5 Geschäftsführung
(1) Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte einen geschäftsführenden Vorsitzenden und einen Vertreter. Der Vorsitzende führt die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft, bereitet die Sitzungen der Mitgliederversammlung vor und lädt zu den Sitzungen ein.
(2) Die Körperschaft des geschäftsführenden Vorsitzenden ist Adressat für sämtlichen Schriftwechsel im Zusammenhang mit der kommunalen Arbeitsgemeinschaft. Der Adressat wechselt mit der Neuwahl des geschäftsführenden Vorsitzenden.
(3) Durch den Vorsitzenden ist jährlich ein Jahresarbeitsbericht anzufertigen und der Mitgliederversammlung vorzustellen.
(4) Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft können im Bedarfsfall für von der Mitgliederversammlung beschlossene Vorhaben/Projekte, zweckgebundene Mittel zur Verfügung stellen. Diese zweckgebundenen Mittel werden durch die ausführende Gebietskörperschaft in eigenem Namen im Sinne der Mitglieder und des Zuwendungszweckes verwendet. Eine finanzielle Verpflichtung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Über die Verwendung der Mittel ist den Mitgliedern Rechenschaft abzulegen.
§ 6 Kuratorium
Die „AG WISO“ kann die Einrichtung eines Kuratoriums beschließen. Das Kuratorium hat die Aufgabe, die politisch-inhaltliche Flankierung des Vorhabens zu sichern. Das Kuratorium setzt sich zusammen aus Vertretern von Politik, Verwaltung und Verbänden sowie der privaten Wirtschaft.
§ 7 Kündigung
(1) Die Mitgliedschaft in der „AG WISO“ kann von jedem Mitglied mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende durch schriftliche Erklärung beendet werden. Einer Begründung bedarf es nicht.
(2) Die verbleibenden Mitglieder müssen innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob sie die Arbeitsgemeinschaft fortsetzen, aufheben oder ändern wollen.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die Partner werden vielmehr zusammenwirken, um an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine rechtlich zulässige und wirksame Bestimmung zu setzen, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Vereinbarung wird mit Unterzeichnung aller Mitglieder wirksam. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.