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Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Wassertourismusinitiative Brandenburg Süd-Ost „AG WISO“

§ 1 Grundlage

Grundlage der Geschäftsordnung ist die unterzeichnete Gründungsvereinbarung aller Gründungsmitglieder der Arbeitsgemeinschaft Wassertourismusinitiative Brandenburg Süd-Ost.

 

§ 2 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung tagt mindestens zweimal jährlich. Die Ladungsfrist beträgt 4 Wochen. Bei unverzüglich einzuberufenden Sitzungen kann die Ladungsfrist auf 48 Stunden verkürzt werden.

(2) Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder.

(3) Die Mitgliederversammlung wählt den geschäftsführenden Vorsitzenden und den Stellvertreter der AG WISO für jeweils 2 Jahre. Die Wahl findet nach den Regeln des einfachen Mehrheitsprinzips statt, d.h., dass der geschäftsführende Vorsitzende und der Stellvertreter mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt werden.

(4) Jedes Mitglied der AG WISO hat eine Stimme. Bei Verhinderung der Teilnahme eines Mitgliedes an einer Mitgliederversammlung, kann seine Stimme auf einen von ihm schriftlich benannten Vertreter übertragen werden.

(5) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.

(6) Die Mitgliederversammlung entlastet den geschäftsführenden Vorsitzenden der AG WISO nach Bestätigung des Jahresarbeitsberichtes des Vorjahres.

(7) Der geschäftsführende Vorsitzende ist nicht berechtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen gegenüber Dritten mit Außenwirkung abzugeben.

(8) Der Vorsitzende trägt dafür Sorge, dass über die Sitzungen eine Niederschrift gefertigt und den Mitgliedern übermittelt wird. Er kann sich dazu eines Dritten bedienen.

(9) Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte eine ausführende Gebietskörperschaft, die für ein jeweils umzusetzendes Vorhaben/ Projekt zuständig und berechtigt ist, im eigenen Namen der Gebietskörperschaft Verträge im Sinne der zweckgebundenen Zuwendungen der Mitglieder abzuschließen. Über die Verwendung der Mittel ist Rechenschaft abzulegen.

(10) Aus der Mitgliederversammlung kann eine Steuerungsgruppe bestimmt werden.

 

§ 3 Steuerungsgruppe

(1) Arbeitsgremium der AG WISO zwischen den Beratungen der Mitgliederversammlung ist eine zentrale Steuerungsgruppe, diese umfasst mindestens 7 Personen. Die Mitglieder dieser Steuerungsgruppe werden namentlich benannt. Weitere Vertreter können hinzugezogen werden.

(2) Die Steuerungsgruppe präzisiert Aufgaben und Handlungsfelder und erarbeitet Vorschläge für Handlungsschritte der AG WISO. Die Steuerungsgruppe bereitet Beschlüsse der Mitgliederversammlung vor.

(3) Die Steuergruppe trifft sich i. d. R. alle 3 Monate. Besprechungsort und -termin werden auf der jeweils vorangegangenen Sitzung festgelegt.

(4) Der geschäftsführenden Vorsitzende bereitet die Sitzungen der Steuerungsgruppe vor und lädt zu den Sitzungen ein. Der Vorsitzende trägt dafür Sorge, dass über die Sitzungen eine Niederschrift gefertigt und den Mitgliedern übermittelt wird.

 

§ 4 Gäste der Arbeitsgemeinschaft

(1) Gäste, insbesondere Vertreter der Bundes- und Landesregierung sowie die im Einzugsbereich des Projektes WISO gelegenen Ämter, Städte und Gemeinden können zu den Beratungen der Mitgliederversammlung und der Steuergruppe eingeladen werden.

(2) Die Mitgliederversammlung kann weitere Vertreter von Organisationen, Verbänden und sonstigen privaten oder öffentlichen Institutionen sowie Vertreter der Wirtschaft als ständige Gäste mit beratender Stimme benennen.

 

§ 5 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung der AG WISO am 07.02.2011 in Kraft.

 

Geschäftsordnung als PDF zum Download